Pelohausener Stadtrecht
...gültig seit 921 n.Chr., zuletzt geändert 1794.

Das Pelohausener Stadtrecht ist die Grundlage der heutigen Stadt Pelohausen und deren Politisches System.

 

Stadtrecht der Freien Hansestadt Pelohausen an der Pel (Auszug, 921):


“Oktober 921.
Mit dem Beschluss des Königs über Pelonien Friedrich I. gewährt Ihre Hoheit der aufstrebenden Siedlung Pelohausen, diese ist 809 urkundlich erstmals zur Gründung erwähnt, das Recht, die Aufgaben und Pflichten einer Stadt zu erfüllen.
Hiermit erhält Pelohausen das Stadtrecht.

Gezeichnet Eure erfreute Hoheit König Friedrich I. von und über Pelonien.”
 
 
Unter anderem wurde mit diesem Stadtrecht von 921 die Bürgerschaft gegründet, eine Versammlung der Bevölkerung, die die Aufgabe erhielt, die Stadt zu verwalten. Damit erhielt Pelohausen ein Selbstbestimmungsrecht und ein erweitertes Gesetzgebungsrecht neben anderen Städten.
Die Bürgerschaft und der Rat der Hansestadt werden seit 1794 alle 4 Jahre gewählt.
Über dieses Recht hinaus erfüllt seit 1731 die Hansestadt Pelohausen zudem die Aufgabe der Hauptstadt der Bundesrepublik Pelonien, womit der Titel Bundesstadt aufgenommen wurde.


Die Urfassung aus dem Jahre 921 und die Aktualisierungen bis 1794 finden Sie im Stadtarchiv des Rathauses.