Bürgerschaft
...die Volksvertreter stimmen ab.

Es ist zwar dem Bundes- und Landesrecht untergeordnet, hat aber aufgrund des Pelohausener Stadtrechts von 921 erweiterte Gesetzesrechte im Rahmen des Landesrechts des Bundeslandes Pelawa. Als Status der Bundesstadt gilt dieses erweiterte Recht bis heute.
Der Name “Bürgerschaft” geht auf die Hansezeit zurück, in der Bürger eine Gemeinschaft bildeten, um ihre Rechte als Bürger vorm Rat der Hansestadt durchzusetzen. Bis heute wird auf diese Weise im Stadtrecht die Aufgaben und Funktion der Bürgerschaft definiert.
Die Bürgerschaft wird seit 1794 auf 4 Jahre gewählt und setzt sich zurzeit aus 105 Abgeordneten zusammen.
Derzeitige Sitzverteilung in der Bürgerschaft:
Stand nach der Wahl am 21.07.2010.

Das Amtliche Wahlergebnis vom 21.07.2010:
Kenndaten:
Bevölkerung: 113.452
Wahlberechtigte: 86.082
Wahlteilnehmer: 79.091 (91,9%) - Ungültige Stimmen: 270
21.754 Stimmen entfielen auf: Soziale Partei Pelonien (SPP) - 27,5%
24.895 Stimmen entfielen auf: Grüne Partei (Grüne) - 31,5%
18.894 Stimmen entfielen auf: Christliche Demokratische Partei (CDP) - 23,9%
13.548 Stimmen entfielen auf: Pelohausener Wählerverband (PWV) - 17,1%
Mit 105 gültigen Stimmen für den amtierenden Oberbürgermeister Pelo Koppe (SPP+Grüne) bestätigt die Bürgerschaft mit voller Mehrheit das derzeitige Oberbürgermeisteramt.
Derzeit bestehen folgende Ausschüsse:
- Bauprojekte
Aufsicht über lfd. Projekte, Stadtplanung
- Bildung
Planung der Pelohausener Schulen, Verständigung zum Bundesschulamt, Beaufsichtigung der Hochschule
- Kultur
Planung und Beaufsichtigung kultureller Einrichtungen und (laufender) Projekte
- Tourismus
Planung von Tourismus-Events, -Einrichtungen und Werbung
- Umwelt
Beaufsichtigung der Arbeit der Umweltbehörden, Kampagnen, Stadtplanung
- Verkehr
Planung von Verkehrswegen, Umbau, Beaufsichtigung lfd. Projekte
- Einrichtungen
Planung und Beaufsichtigung von öffentlichen Einrichtungen, Umbau
- Wirtschaft
Bilanzierung einheimischer Unternehmen, Bevorzugung einheimischer Unternehmen
- Wahlen
Beaufsichtigung und Kontrolle der Wahlen zur und innerhalb der Bürgerschaft
INFORMATION
Die Ausschüsse laden wöchentlich Dienstags von 17-20 Uhr zum öffentlichen Anhören von Bürgerangelegenheiten ein. Sie sind herzlich willkommen und eingeladen, zuzuhören oder ihre Wünsche, Ideen, Probleme oder Kritik zu äußern.




